Info USS & BGR 191

BGR 191 / DGUV Regel 112-191 – Einlagen für Sicherheitsschuhe

Sicherheitsschuhe (z. B. S1, S2, S3) sind als geprüftes Gesamtsystem zertifiziert.
Sobald eine Einlage eingelegt wird, verändert sich dieses System. Damit der Schuh seine Zulassung und Schutzfunktion (z. B. Zehenschutz, Durchtritthemmung, ESD, Rutschhemmung) behält, dürfen nur zugelassene und geprüfte orthopädische Einlagen verwendet werden.

Die frühere BGR 191 ist heute in der DGUV Regel 112-191 geregelt. Sie schreibt vor:

  • Die Einlage muss für genau diesen Sicherheitsschuh-Typ geprüft sein

  • Es darf keine Beeinträchtigung der Schutzfunktion entstehen

  • Das Schuh-Einlagen-System muss dokumentiert sein

  • Der Arbeitgeber darf nur zugelassene Lösungen akzeptieren

Eine „normale“ orthopädische Einlage aus dem Alltagsschuh ist daher nicht zulässig.


So funktioniert es im Einlagen Guru Shop

  1. Fragebogen ausfüllen
    Du beantwortest unseren strukturierten Fragenkatalog zu Beschwerden, Tätigkeit und Schuhmodell.

  2. Foto vom Typenschild hochladen
    Im Schuh befindet sich ein Herstelleretikett mit Modellbezeichnung und Zertifizierung (z. B. EN ISO 20345, S3, ESD).
    Dieses Foto benötigen wir, um die Einlage exakt dem geprüften Schuhsystem zuzuordnen.

    Beispiel:
    „Atlas XP 205, S3, ESD“ → wir fertigen die dafür zugelassene Systemeinlage.

  3. Unterlagen & Kostenvoranschlag
    Du erhältst von uns:

    • die notwendigen Hersteller- und Prüfunterlagen

    • einen personalisierten Kostenvoranschlag

    • die Dokumente für den Kostenträger (z. B. Deutsche Rentenversicherung, Berufsgenossenschaft)

  4. Einreichung beim Kostenträger
    Du reichst die Unterlagen ein. Nach Genehmigung starten wir die Produktion.

  5. Fertigung & Versand
    Wir produzieren deine individuell angepassten, zugelassenen Arbeitssicherheits-Einlagen und senden sie dir direkt zu.


Wichtig

Nur eine nach DGUV 112-191 geprüfte Einlagenlösung erhält:

  • deine Arbeitsschutz-Zertifizierung

  • die Haftungssicherheit für Arbeitgeber

  • den Versicherungsschutz im Schadensfall